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Was die Krankenkasse zahlt

Empfohlene Vorsorgeuntersuchungen für Frauen

Für viele Krankheiten gilt: Je eher sie erkannt und behandelt werden, desto besser sind die Heilungschancen. Krankenkassen bieten daher ein umfangreiches Programm an Früherkennungsuntersuchungen. Im Kalender der Früherkennung stehen acht wichtige Untersuchungen, mit denen Frauen ab 50 gesundheitlichen Risiken vorbeugen können.

Blutdruck messen
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Prävention ist mehr als Gesundheitsvorsorge durch Sport, gesunde Ernährung oder Stressabbau. Auch Früherkennungsuntersuchungen beim Arzt gehören dazu. Besonders für Frauen in den Wechseljahren. Denn in dieser Lebensphase macht die nachlassende Produktion der weiblichen Sexualhormone Östrogen und Progesteron Frauen auch anfälliger für ehemals typische Männerkrankheiten.

So steigt für Frauen in den Wechseljahren das Risiko für Arteriosklerose und Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Herzinfarkt und Schlaganfall, weil der Östrogen-Spiegel sinkt. Das Geschlechtshormon spielt beim Schutz der weiblichen Blutgefäße eine wesentliche Rolle.

Wichtige Früherkennung – Prävention in jedem Lebensalter

Ein veränderter Hormonspiegel in den Wechseljahren erhöht auch das Risiko für verschiedene andere Erkrankungen. Deshalb ist es ratsam, bestimmte Früherkennungsuntersuchungen im Blick zu haben. Diese helfen, gesundheitliche Risiken rechtzeitig zu entlarven und Krankheiten so früh wie möglich zu erkennen. Wie das Bundesministerium für Gesundheit berichtet, hapert es in dieser Hinsicht aber bei vielen Frauen: Nur 48 Prozent der Berechtigten nehmen das kostenlose Angebot der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch.

Folgende kostenlose gesetzliche Früherkennungsuntersuchungen sollten Frauen fest in ihrem Terminkalender notieren und auch wahrnehmen:

Ab welchem Alter Krankheiten Art der Untersuchung
18 Herz- und Nierenerkrankungen Zahnmedizinische Vorsorge einmal jährlich
20 Gebärmutterhalskrebs Jährlicher Pap-Test
30 Brustkrebs Jährliche Tastuntersuchung
35 Allgemeiner Gesundheitszustand, insbesondere Herzkreislauf-, Nieren- und Stoffwechselerkrankungen Alle zwei Jahre allgemeiner Gesundheits-Check (Check-up 35+)
35 Hautkrebs Alle zwei Jahre Hautuntersuchung
50 - 70 Brustkrebs Alle zwei Jahre Mammographie
50 Dickdarmkrebs Jährliche Tast- und Stuhluntersuchung auf Blut
55 Dickdarmkrebs Darmspiegelung mit Wiederholung nach zehn Jahren oder alle zwei Jahre Stuhluntersuchung auf Blut

1. Die zahnmedizinische Vorsorge

Ab dem 18. Lebensjahr einmal jährlich. Das ist nicht nur für schöne Zähne wichtig, sondern auch, weil Entzündungsherde im Mund die Gesundheit des Herzens oder der Nieren beeinträchtigen können.

2. Gebärmutterhals- und Muttermund-Check

Ab dem 20. Lebensjahr haben gesetzlich krankenversicherte Frauen Anspruch auf die kostenlose Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs. Dabei begutachtet der Gynäkologe den Zustand der äußeren und inneren Genitalien und führt einen Abstrich von Gebärmuttermund und Gebärmutterhals durch. Die entnommenen Zellen werden unter dem Mikroskop auf mögliche Veränderungen untersucht (Pap-Test).

Mit dieser Methode können Gebärmutterhalskrebs und seine Vorstufen erkannt werden. Bereits nach wenigen Tagen liegt der Befund vor. Werden auffällige Zellen entdeckt, wird Sie der Frauenarzt umgehend benachrichtigen und zu einer erneuten Untersuchung einladen. Bei einer Bestätigung leitet er weitere Schritte ein.

3. Brustabtasten

Das Paket der gesetzlichen Krankenkassen zur Früherkennung von Brustkrebs umfasst zwei Angebote: Die jährliche Tastuntersuchung ab dem 30. Lebensjahr und die Mammographie im Abstand von jeweils zwei Jahren zwischen dem 50. und 70. Lebensjahr.

Ab dem Alter von 30 Jahren können Frauen einmal im Jahr vom Gynäkologen ihre Brust und die Achselhöhlen auf mögliche Verhärtungen und vergrößerte Lymphknoten abtasten lassen. Der Arzt gibt außerdem eine Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brust.

4. Mammographie

Ab dem 50. bis zum 70. Lebensjahr haben Frauen darüber hinaus alle zwei Jahre die Möglichkeit, eine Röntgenuntersuchung der Brust, die so genannte Mammographie, durchführen zu lassen. Werden dabei verdächtige Herde festgestellt, sind entsprechende weiterführende Untersuchungen notwendig.

5. Der allgemeine Gesundheits-Check ab 35 (Check-up 35+)

Ab dem 35. Lebensjahr haben gesetzlich Krankenversicherte alle zwei Jahre Anspruch auf einen allgemeinen Gesundheits-Check. Er dient vor allem der Früherkennung von Nierenerkrankungen, Herzkreislauferkrankungen wie Bluthochdruck oder Herzmuskelschwäche (Herzinsuffizienz) und Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) oder Fettstoffwechselstörungen. Werden diese Krankheiten frühzeitig diagnostiziert und behandelt, lassen sich gefährliche Folgeschäden verhindern.

Der Check-up 35+ kann von Allgemeinmedizinern, Praktischen Ärzten und Internisten durchgeführt werden. Er umfasst neben einer ausführlichen Erhebung der eigenen und der familiären Krankengeschichte folgende Untersuchungen:

  • Körperliche Untersuchung mit gründlicher Überprüfung von Herz, Lunge, Kopf, Hals, Bauch, Wirbelsäule, Bewegungsapparat, Nervensystem und Sinnesorganen
  • Blutdruckmessung
  • Blutuntersuchung (Blutzucker, Bluttfette)
  • Urinuntersuchung

Wenn alle Ergebnisse vorliegen, informiert Sie der Arzt über diese. Außerdem berät er Sie ausführlich über Ihr individuelles Risiko für bestimmte Erkrankungen. Bei verdächtigen Befunden werden weitere Untersuchungen oder eine Behandlung eingeleitet.

6. Hautkrebs-Screening

Vom 35. Lebensjahr an können sich gesetzlich Krankenversicherte alle zwei Jahre von einem Hautarzt oder einem entsprechend geschulten Allgemeinmediziner, Internisten oder Praktischen Arzt auf verdächtige Hautbereiche untersuchen lassen. Dabei wird die Haut am gesamten Körper einschließlich des Kopfes kontrolliert. Eine Dermatoskopie mit Mikroskop und Licht ist in der Kassenleistung nicht vorgesehen.

7. Früherkennung von Dickdarmkrebs ab 50

Ab dem 50. Lebensjahr wird gesetzlich Krankenversicherten eine jährliche Früherkennungsuntersuchung auf Dickdarmkrebs beim Gastroenterologen empfohlen. Der Arzt tastet dabei vom Anus aus die unteren Abschnitte des Darms auf Verhärtungen oder ähnliche Veränderungen ab und untersucht den Stuhl auf nicht sichtbares Blut.

8. Darmspiegelung

Vom 55. Lebensjahr an haben die Versicherten die Wahl zwischen zwei Angeboten. Sie können eine Darmspiegelung (Koloskopie) durchführen lassen, bei der der gesamte Dickdarm vom Anus aus mithilfe eines kleinen Spiegels begutachtet wird. Verdächtige Bereiche, z.B. gutartige Schleimhautpolypen, aus denen sich später Krebs entwickeln kann, werden bei dieser Untersuchung sofort entfernt. Die Darmspiegelung ist somit nicht nur eine Früherkennungs-, sondern eine echte Vorsorgeuntersuchung. Nach zehn Jahren, so die Empfehlung, sollte sie wiederholt werden. Die Untersuchung dauert zirka 20 Minuten und wird in leichtem Dämmerschlaf durchgeführt. Alternativ kann alle zwei Jahre eine Untersuchung auf nicht sichtbares Blut im Stuhl erfolgen.

Teilnahme ist freiwillig, Beratung ist für manche Pflicht

Die Teilnahme an den Vorsorgeangeboten der gesetzlichen Krankenkassen ist freiwillig. Allerdings besteht für einen Teil der Versicherten eine Beratungspflicht: Gesetzlich versicherte Frauen, die nach dem 1. April 1987 geboren wurden, müssen sich beim Erreichen des Anspruchsalters jeweils einmal über die Vorteile und Konsequenzen der Früherkennungsuntersuchungen auf Brustkrebs (Mammographie), Darmkrebs (Test auf Blut im Stuhl oder Darmspiegelung) und Gebärmutterhalskrebs (Pap-Abstrich) aufklären lassen. Die Aufklärung erfolgt durch einen Arzt, der auch dazu berechtigt ist, die jeweilige Untersuchung durchzuführen.

Das Aufklärungsgespräch sollte jeweils zeitnah nach Erreichen des Anspruchsalters erfolgen, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren. Als Nachweis erhalten die Versicherten einen Präventionspass. Wer die Beratung verpasst oder den Nachweis darüber nicht erbringen kann, muss im Falle einer Krebserkrankung zwei statt sonst ein Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zu den anfallenden Krankheitskosten zuzahlen.

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